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Reiserücktrittsversicherung für Schiffsreisen

Diese Reise-Rücktrittskosten-Versicherung der ERGO mit Reiseabbruchschutz ist auch für Schiffsreisen geeignet

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Versicherungstipp:

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Vergleich verschiedener Reiserücktrittsversicherungen der Hansemerkur

 

Linktipps aus dem Partnernetzwerk
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Die ERGO Reiserücktrittversicherung hier als Schiffsreise-Reiseschutz für Kreuzfahrten und andere Seereisen.

Das ist drin in der Schiffsreise-Versicherung:

  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
     
  • inklusive Covid-19 Schutz
Reiseversicherungen der ERGO


 

Was kostet diese Schiffsreise-Versicherung Rücktrittsversicherung?

Preistabelle Reiseschutz
Quelle: ERGO Reiseversicherung

>> zum Online Kauf

Reiserücktrittsversicherung mit Reiseabbruchversicherung für Schiffsreisen:

Das sind die Leistungen bei Reiserücktritt:

Versicherte Leistungen sind unter anderem:

  • Stornierung: Die Stornokostenversicherung erstattet die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem versicherten Grund stornieren müssen.
  • Verspäteter Reiseantritt: Die Stornokostenversicherung erstattet die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise und die nicht genutzten Reiseleistungen abzüglich der Hinreisekosten aus einem versicherten Grund.
  • Die ERGO erstattet Ihnen die Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzliche Reisekosten, wenn Ihr Auto maximal einen Tag vor Reiseantritt wegen einer Panne oder eines Unfalls fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb verspätet antreten.
  • Inklusive Assistance-Leistungen: Die ERGO informiert Sie z.B. über Reisewarnungen und Sicherheitshinweise.

Die versicherten Rücktrittsgründe sind unter anderem 

  • Unerwartete schwere Ersterkrankung sowie die Verschlechterung einer Vorerkrankung, sofern in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsabschluss keine ärztliche Behandlung erfolgte.
  • Schwere Unfallverletzung.
  • Tod.
  • Unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang eines Organs.
  • Schwangerschaft.
  • Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Wasserrohrbruch und Elementarereignisse.
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung.


Das sind die Leistungen bei Reiseabbruch:

Versicherte Leistungen sind unter anderem:

  • Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen und zusätzlicher Rückreisekosten, wenn Sie Ihre Reise aus einem der unten genannten Gründe abbrechen müssen.
  • Erstattung der nicht genutzten Reiseleistungen, wenn Sie Ihre Reise wegen eines stationären Aufenthalts (aufgrund eines Unfalls oder einer unerwarteten schweren Erkrankung auf der Reise) unterbrechen müssen.
  • Erstattung der Kosten für ein Mietfahrzeug oder zusätzlichen Reisekosten, wenn Ihr Auto wegen einer Panne oder eines Unfalls auf der Reise fahruntauglich wird und Sie Ihre Reise deshalb nicht planmäßig fortsetzen können.
  • Inklusive Assistance-Leistung: Die ERGO organisiert Ihre außerplanmäßige Rückreise.

     
 

Das sollten Sie wissen beim Kauf der ERGO Schiffsreise Reiserücktrittsversicherung:

Für welche Reiseziele gilt der Reiseschutz?
Die Reiseversicherung gilt weltweit für Schiffsreisen

Welcher Selbstbehalt besteht?
Es werden Tarife ohne Selbstbehalt und Tarife mit Selbstbehalt angeboten. Tarife ohne Selbstbehalt enthalten altersabhängige Prämien.
Bei Auswahl der Tarifs mit Selbstbeteiligung sind folgende Selbstbehalte im Schadenfall zu zahlen: je Versicherungsfall: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25 € je Person.
Kreuzfahrt-Schutz: Bei Stornogebühren für Landausflüge und bei Verpassen des Kreuzfahrtschiffs 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25 € je Person.

Für welchen Versicherungszeitraum haben Sie Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt in der Stornokosten-Versicherung mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Er endet mit dem Antritt Ihrer versicherten Reise.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiseabbruch-Versicherung mit dem vereinbarten Vertragsbeginn, frühestens mit dem Antritt der Reise. Er endet zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens wenn Sie Ihre Reise beendet haben.

Welche Abschlussfrist ist zu beachten?
Reiserücktrittsversicherungen können sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn können sie am Buchungstag, spätestens innerhalb der folgenden drei Werktage abgeschlossen werden.

Wie lang ist die Vertragslaufzeit?
Die Laufzeit des Vertrages entspricht dem Zeitraum vom Abschluss der Versicherung bis zum Ende der versicherten Reise. Sie müssen den Vertrag nicht kündigen. Er läuft automatisch aus.

Wie sind die Definitionen für Familien und Paar?
Maximal zwei Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie Kind(er) bis einschließlich 25 Jahre. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht notwendig. Paare sind 2 Erwachsene. Bei Reisepreis ist der Gesamtreisepreis der Familie/des Paares anzugeben.

Was kann als Objekt versichert werden?
Objekte wie Ferienwohnungen, Wohnmobile, Mietwagen, Hausboote, gecharterte Yachten sowie Autoreisezüge und Fähren werden zum Gesamtreisepreis mit dem Tarif für Familien/Objekt(e) versichert. 

Wie erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsunterlagen?
Nach Abschluß des ERGO Reiseversicherung über den Link des Online-Rechners erhalten Sie eine E-Mail mit allen benötigten Versicherungsdokumenten als PDF. Darin finden Sie die Versicherungspolice, die Versicherungsbedingungen und die Produktinformationen.

Welche Möglichkeit der Bezahlung gibt es beim Onlinekauf?
Sie können die Reiseversicherung per SEPA Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlen. Bei Kreditkarten wird Mastercard, Visa und American Express akzeptiert. Die Zahlung mit PayPal ist ebenfalls möglich.

Nicht versicherte Reiserücktrittgründe und nicht versicherte Reiseabbruchgründe?
Mehr Informationen hierzu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Leistungsdetails und Versicherungsbedingungen:

Versicherungsbedingungen der ERGO für die Reiserücktrittsversicherung

Leistungsbeschreibung für die ERGO Reiserücktrittsversicherung Schiffsreisen
 

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